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Öffentlich-rechtlicher Vertrag zwischen dem Amt Niemegk und der Stadt Coswig (Anhalt)

Am heutigen Abend hat der Amtsauschuss des Amtes Niemegk dem Abschluss eines öffentlich-rechtlichen Vertrages zur Durchführung des überörtlichen Brandschutzes und überörtlicher Hilfeleistung zwischen dem Amt Niemegk und der Stadt Coswig (Anhalt) zugestimmt. Mit dem Vertrag wird die derzeitige Zusammenarbeit insbesondere mit der Ortsfeuerwehr Cobbelsdorf formell gefestigt. Unter anderem der hohe Mangel an Einsatzkräften am Tage machen eine interkommunale Zusammenarbeit zwischen den Ländern bzw. Gemeinden unerlässlich. Dieser Vertrag ist ein erster Schritt um die Arbeit der örtlichen Feuerwehren zu stützen und den Brandschutz im ländlichen Raum auch in Zukunft sicherzustellen.

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Veröffentlichung

Mo, 04. März 2013