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Blaulicht & Martinhorn - Was tun?

Begegnet man im Straßenverkehr Einsatzfahrzeugen mit Blaulicht und Martinhorn, dann ist der Notfall nicht weit. Viele Verkehrsteilnehmer wissen in diesen Situationen nicht, wie sie sich verhalten sollen, reagieren falsch oder gar nicht und halten so die Retter von ihrer Hilfeleistung ab.

Bei unseren Einsatzfahrten besonders auf der Bundesautobahn erleben wir immer wieder, dass viele Verkehrsteilnehmer keine richtige Staugasse (auch Rettungsgasse genannt) bilden. Dieses falsche Verhalten, sei es durch Unwissenheit oder leider auch auf Grund von Sensationslust, kostet uns als Einatzkräfte viel Zeit und unter Umständen auch das Leben der zu Rettenden.

 

Was passiert wenn man nicht bei der Bildung der Rettungsgasse mitmacht?
Aus der gesetzlichen Verpflichtung zur Bildung der Rettungsgasse folgt natürlich auch eine mögliche Bestrafung für jene, die das nicht tun. Nicht mitzumachen kann bis zu 726 Euro kosten. Wer dabei ein Einsatzfahrzeug, ein Fahrzeug des Straßendienstes oder der Pannenhilfe behindert, muss sogar mit einem Strafrahmen bis 2.180 Euro rechnen. Einem Einsatzfahrzeug nachzufahren, das mit Blaulicht die Rettungsgasse befährt, wird übrigens ebenfalls bestraft.

 

 

Das nachfolgende Video erkärt das Bilden einer Staugasse auf unterschiedlichen Straßentypen:

 

 

Ein Team von nonstopnews (Quelle: www.nonstopnews.de) berichtet über das Thema Rettungsgasse und begleitet die Autobahnpolizei des Landes Brandenburg auf der A24 bei Kremmen, Landkreis Oberhavel, Brandenburg: